Hinweisgeber-Seite

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Kenntnis von bekannten oder vermuteten Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen die SWARCO-Regelungen von Organisationen/Personen haben oder solche in unserer Lieferkette feststellen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.

Wir werden Ihnen umgehend Rückmeldung geben und dabei sicherstellen, dass die Vertraulichkeit aller Beteiligten gewahrt bleibt.

Durch Ihre Unterstützung helfen Sie uns, das Richtige zu tun!

Gesetzesverstöße
Hinweisgeber-Hotline


Kontaktieren Sie uns:
E.
compliance@swarco.com
T. +43 5224 5877 62

Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

Grundsätze Hinweisgebersystem


Anwendungsbereich:

Der Anwendungsbereich umfasst zumindest alle Rechts- und sonstigen Compliance-Verstöße (und entsprechende Verdachtsfälle) im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit.
Gemeldet werden können demnach insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Korruption / Bestechung;
  • Betrug, Untreue;
  • Fälle des Diebstahls, der Beschädigung, der Unterschlagung oder des Missbrauchs von Vermögenswerten des Unternehmens;
  • Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Patent- und Markenrechte;
  • Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsgesetze, insbesondere Vergabevorschriften;
  • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • Interessenkonflikte;
  • Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Buchführung, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung;
  • Verstöße gegen steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften;
  • Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften;
  • Verletzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen;
  • Fälle verbaler und nonverbaler, physischer oder sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt am Arbeitsplatz;

Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der SWARCO-Gruppe oder eines direkten oder indirekten Zulieferers entstanden sind.

Darüber hinaus können auch erhebliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere interne SWARCO Richtlinien gemeldet werden. Die SWARCO AG sichert Hinweisgebern auch in diesen Fällen über den Anwendungsbereich der geltenden Hinweisgeberschutzgeset-ze hinaus den Schutz ihrer Vertraulichkeit und den Schutz vor Repressalien zu.
Demgegenüber steht das Hinweisgebersystem weder für Produktmängel noch als „persönlicher Kummerkasten“, also Meldekanal für rechtlich irrelevante Probleme, zur Verfügung, wie zum Beispiel für

  • Vorkommnisse aus dem Privatbereich ohne Bezug zum Unternehmen,
  • reine Unzufriedenheit mit Kollegen/Kolleginnen oder Vorgesetzten,
  • reine Unzufriedenheit mit Arbeitsabläufen oder Arbeitsanweisungen, oder
  • reine Unzufriedenheit mit der Qualität oder Ausstattung betrieblicher (Sozial-) Einrichtungen.

Für derartige Sachverhalte mit Unternehmensbezug sind grundsätzlich der jeweilige Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Betriebsrat die richtigen Ansprechpartner, für Produktmängel der vertragliche Ansprechpartner.

Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen ist in vielen Ländern strafbar. Hinweise, die Sie nach bestem Wissen geben, werden unsererseits keine negativen Auswirkungen haben.


Hinweis:

Jeder Hinweis ist auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, außer ein Hinweis enthält keine Anhaltspunkte für Stichhaltigkeit. Hinweise müssen ausreichend detailliert und konkretisiert sowie verständlich und nachvollziehbar sein, um die Einleitung von Untersuchungsmaßnahmen zu ermöglichen.


Hinweisempfänger:

Sämtliche Meldungen (interne sowie externe) werden durch die Abteilung Group Compliance der SWARCO AG entgegengenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hinweis seinem wesentlichen Inhalt nach zeitnah bearbeitet wird.
Group Compliance ist organisatorisch und fachlich hinreichend unabhängig. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen betrauten Mitglieder der Abteilung bieten Gewähr für unparteiisches Handeln und sind an Weisungen nicht gebunden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Group Compliance verfügt über ausreichende personelle und sachliche Mittel um eine qualifizierte, zügige und unabhängige Prüfung zu gewährleisten und – wenn nötig – interne Untersuchungen einzuleiten.


Form der Meldung:

Hinweise können schriftlich oder mündlich (oder in beiden Formen) erfolgen.

  • Mündlich: entweder telefonisch oder mit einem anderen Mittel der mündlichen Kommunikation. Als Telefonnummer steht die Durchwahl des Head of Group Compliance zur Verfügung: +43 5224 5877 62.
  • Schriftlich: elektronisch per E-Mail an compliance@swarco.com. Auf das Postfach haben ausschließlich Mitarbeiter von Group Compliance Zugriff. Die Vertraulichkeit ist somit gewährleistet.

Neben der Konzernsprache Englisch können schriftliche Meldungen auch in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Durch den Einsatz von digitalen Übersetzungstools wird die Meldung bearbeitet und falls notwendig ein Dolmetscher hinzugefügt.
Auf Wunsch des Hinweisgebers wird innerhalb einer angemessenen Frist ein persönliches Treffen oder ein Gespräch über Videokonferenz mit Group Compliance ermöglicht.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Meldung an die jeweils zuständige Behörde abzugeben, die als externe Meldestelle fungiert. Eine Übersicht zu den jeweils zuständigen Behörden, die als externe Meldestellen fungieren, findet sich im Anhang der veröffentlichen Gruppenrichtlinie zum Hinweisgebersystem.

Im Gegensatz zum Meldeweg über die Meldestelle der SWARCO AG können externe Meldewege nur genutzt werden, wenn die zu meldenden Informationen einen Verstoß betreffen, der in den Anwendungsbereich des anwendbaren Hinweisgeberschutzgesetzes des betroffenen Landes fällt.

Vertraulichkeit und Anonymität:

Das Hinweisgebersystem der SWARCO AG stellt die Vertraulichkeit von Hinweisen sicher. Das System ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen.


Schutz der Hinweisgeber:

Hinweisgeber werden zusätzlich zur Sicherstellung der Vertraulichkeit iher Identität wie folgt geschützt:

  • Schutz vor Repressalien
  • Keine Verantwortlichkeit für Beschaffung, Zugriff und Weitergabe der Informationen

Der Schutz vor Repressalien gilt nicht, falls Hinweisgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Meldungen abgeben; in einem solchen Fall können gegen Hinweisgeber ggf. arbeits- und eventuell auch strafrechtliche Sanktionen ergriffen und Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.